Über uns

Die Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen (LZS) wurde vom italienischen Ministerium für Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik mit Dekret Nr. 3862 vom 10. Oktober 2008 anerkannt und zahlt die gemeinschaftlichen Landwirtschaftsprämien (ELER- und EGFL-Fonds) aus.

Die Landeszahlstelle wickelt die Anträge um Beihilfen für den ländlichen Entwicklungsplan (ELER) und um Beihilfen des Garantiefonds (EGFL) selbst und zum Teil mittels Beauftragung anderer Einrichtungen ab und gewährleistet durch die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen die Richtigkeit der Auszahlungen.

Die Landeszahlstelle strukturiert sich wie folgt:

Zu den Aufgaben der Landeszahlstelle gehören folgende Prozeduren:

  • Durchführen der Kontrollen entsprechend den Unionsvorgaben
  • Bewilligung und Kontrolle der Zahlungen der berechneten Beihilfen an die Antragsteller
  • Auszahlung und Verbuchung der genehmigten Beträge durch die Bereiche für die Zahlungen und die Rechnungslegung der Beihilfen
  • Erstellung periodischer Ausgabenübersichten und Tätigkeitserklärungen

Bescheinigungsbehörde (BB)

Die Bescheinigungsbehörde (BB) für die EU-Strukturfonds EFRE und ESF ist strukturell in der Abteilung Landeszahlstelle verankert. Die Bescheinigungsbehörde (BB) wurde mit Dekret des Landeshauptmanns Nr. 72/2006 anerkannt und ist Bescheinigungsbehörde für folgende operationellen Programme 2007-2013 und 2014-2020 (keine Landwirtschaftsfonds):

  • Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE)
  • Europäischer Sozialfonds (ESF)
  • Kooperationsprogramm Interreg Italien-Österreich (finanziert durch EFRE und nationale öffentliche Beiträge)

Mailadressen der Bescheinigungsbehörde (BB):
E-Mail-Adresse: Landeszahlstelle_BB@provinz.bz.it
PEC-Adresse: oppabadc.lzsbb@pec.prov.bz.it