EGFL-Fonds 2023 - 2027

EGFL-Fonds 2023 - 2027

Die Landwirtin/Der Landwirt und andere Landbewirtschafter der Europäischen Union können finanzielle Unterstützung in Form von Direktzahlungen erhalten: die so gennannte Betriebsprämie.

Die Verordnungen (EU) Nr. 2021/2115 über die GAP-Strategiepläne und Nr. 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP regeln die Anfrageabwicklung und Auszahlung der Direktbeihilfen für den Zeitraum 2023-2027.

Die neue GAP, welche ab Januar 2023 auf dem neuen New Delivery Model basiert, einem neuen Umsetzungsmodell nach welchem die Mitgliedstaaten die Performance und Leistungen bewerten müssen, umfasst auf EU-Ebene folgende Elemente:

  • eine gemeinsame Reihe von Zielen, die auf EU-Ebene festgelegt werden und die Ziele der GAP definieren
  • das auf EU-Ebene vereinbarte Spektrum möglicher Interventionen
  • ein gemeinsamer Satz von Indikatoren, die auf EU-Ebene festgelegt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Jeder Mitgliedsstaat musste eine umfassende Analyse durchführen, um seine spezifischen Bedürfnisse zu ermitteln und einen GAP-Strategieplan zu entwickeln. Am 2. Dezember 2022 wurde mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission C(2022) 8645 final, die Erstfassung des GAP-Strategieplans2023-2027 (PSN) für Italien genehmigt und nachfolgend mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 23.10.2023 C(2022) 6990 final abgeändert.

Im Folgenden sind die Interventionskategorien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführt, die in Italien in Form von entkoppelten und gekoppelten Direktzahlungen aktiviert und im Ministerialdekret Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022 aufgeführt sind:

Entkoppelte Direktzahlungen

  • die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (PD 01 - BISS)
  • die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (PD 02 - CRISS)
  • die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (PD 03 - CIS YF)
  • die Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (PD 04/05 - ES #):
    • Zahlung für die Reduzierung der Antibiotikaresistenz und für das Tierwohl (ECO1)
    • Zahlung für die Ansaat für die Ansaat von Gras in Dauerkulturanlagen (ECO2)
    • Zahlung für den Schutz landschaftlich wertvoller Olivenbäume (ECO3)
    • Zahlung für extensiven Futteranbau über Fruchtwechsel auf Ackerflächen (ECO4)
    • Zahlung für Maßnahmen für Bestäuberinsekten (ECO5)

Gekoppelte Direktzahlungen

  • die gekoppelte Einkommensstützung (PD 07 - CIS #) ist wie folgt strukturiert (es werden nur die für Südtirol geltenden Tierzuchtprämien ausgewiesen):
    • Gekoppelte Einkommensunterstützung - Milchkühe (Art. 23)
      • Milchkuhprämie (Absatz 1, Stufe 1) (CIS 01a)
      • Milchkuhprämie für Betriebe in Berggebieten (Absatz 1, Stufe 2) (CIS 01b)
    • Gekoppelte Einkommensunterstützung - Mutterkühe (Art. 24, Absatz 1 des Ministerialdekrets)
      • Mutterkuh- und Zweinutzungsprämie für Mutterkühe einer im Herdebuch oder im anagrafischen Register eingetragenen Fleisch- oder Zweinutzungsrasse (Stufe 1) (CIS 03a)
      • Mutterkuhprämie für Mutterkühe, die nicht im Herdebuch oder im anagrafischen Register eingetragen sind, und die zu Beständen gehören, die nicht in der BDN-Datenbank als Milchviehbetriebe eingeschrieben sind (Stufe 2) (CIS 03b)
    • Gekoppelte Einkommensunterstützung - Schlachtvieh (Art. 24, Absatz 2 des MD)
      • im Alter von 12 bis 24 Monaten geschlachtete Rinder, die mindestens sechs Monate lang vor der Schlachtung gehalten wurden (Stufe 1) (CIS 04a)
      • im Alter von 12 bis 24 Monaten geschlachtete Rinder und (Stufe 2) (CIS 04b):
        • die mindestens zwölf Monate vor der Schlachtung im Betrieb gehalten wurden
        • die mindestens sechs Monate vor der Schlachtung im Betrieb gehalten wurden und nationalen Qualitätssystemen angehören
        • die mindestens sechs Monate vor der Schlachtung im Betrieb gehalten wurden und über ein anerkanntes freiwilliges Etikettierungsprogramm vermarktet werden
        • die mindestens sechs Monate im Betrieb gehalten wurden und gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 mit den Gütezeichen geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) zertifiziert sind
    • Gekoppelte Einkommensunterstützung - Schafe (Art. 25)
      • Mutterschafprämie (Absatz 1) (CIS 05a)

Gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird der Antrag auf die Betriebsprämie mithilfe eines von der Zahlstelle vorausgefüllten Formulars erstellt; in Südtirol erfolgt dies in der Regel mit Unterstützung einer landwirtschaftlichen Dienstleistungsstelle ("Centro di assistenza agricola CAA") über die Internetseite myCIVIS.

Gemäß Artikel 37, Absatz 3 des Ministerialdekrets Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022 müssen die Landwirte im Betriebsbogen den gemäß den Angaben im Ministerialdekret Nr. 162 vom 12. Jänner 2015 erarbeiteten Kulturartenplan und die weiteren erforderlichen Daten bis spätestens einen Tag vor der Einreichung des Antrags auf die Betriebsprämie zur Verfügung stellen und sind verpflichtet, eventuelle Änderungen mitzuteilen.

Für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 11 des Ministerialdekrets Nr. 660087 vom 23.12.2022 wird der Antrag mit einem gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/1173 vorausgefüllten Formular, welches auf der Grundlage geodatenbasierten Instrumente erstellt wurde, eingereicht.

Hinsichtlich der von der Tierhalterin/vom Tierhalter in einem Einzelantrag beantragten Eingriffe werden die Angaben zu den Tieren aus der nationalen Tierdatenbank (BDN) entnommen. Alle für eine Intervention relevanten Tiere der/des Begünstigten gelten somit als in den Antrag aufgenommen und potenziell förderfähig. Bei unrichtigen Angaben in der Datenbank BDN muss die Tierhalterin/der Tierhalter diese bis zum 31. Dezember des Antragsjahres korrigieren.

Handbuch zum Ausfüllen und Einreichen des Antrags um Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und die Betriebsprämie:

  • Förderjahr 2023
  • Förderjahr 2024  (die deutsche Fassung ist in Bearbeitung und wird in Kürze veröffentlicht)

ANTRAGSTELLUNG

  • Dekret des Abteilungsdirektors Nr. 3927 vom 06.03.2023
    Eröffnung der Kampagne 2023 - Einreichung von Anträgen um die Betriebsprämie für BISS, CRISS, CISYF, CIS 01, CIS 03, CIS 04, CIS 05, ES 01, ES 02, ES 03, ES 04, ES 05 auf der Grundlage des nationalen Strategieplans der GAP 2023-2027 Nr. 2023IT06AFSP001 - Verordnung (EU) 2021/2115
  • Ministerialdekret Nr. 248477 vom 12.05.2023
    Ergänzung der Rechtsvorschriften bezüglich der Fristen für die Antragstellung für die Interventionen des nationalen GAP-Strategieplans und Fristverlängerung für das Jahr 2023
  • Ministerialdekret Nr. 300209 vom 09.06.2023
    Weitere Fristverlängerung für die Antragstellung für die Interventionen des nationalen GAP-Strategieplans für das Jahr 2023

 

Auf der Webseite der transparenten Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen können die Begünstigten die Daten zu den Zahlungen und Gewährungsakten aus dem EGFL- und dem ELER-Fonds abrufen.