Förderperiode 2014 - 2022

Als Strukturmaßnahmen bezeichnet man eine Reihe von Fördermaßnahmen im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum. Laut Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und entsprechenden Landesbeschluss, kommen in Südtirol folgende Maßnahmen zur Anwendung:

MaßnahmeUntermaßnahmeBeschreibung

1

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
1.1 Förderung von Vorhaben für die Weiterbildung und den Kompetenzerwerb
1.2 Förderung von Vorhaben für den Erfahrungs- und Informationsaustausch

4

Investitionen in materielle Vermögenswerte
4.1 Beihilfen zugunsten von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
4.2 Beihilfen zugunsten von Investitionen für die Verarbeitung/Vermarktung und Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
4.4 Förderung nichtproduktiver Investitionen (Aufwertung der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen)
6 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
6.1

Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte

7

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
7.3 Unterstützung für die Breitbandinfrastruktur
7.5 Förderung für Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleinen touristischen Infrastrukturen
7.6 Monitoring Natura 2000 (der Verwaltung vorbehalten)
8 Investitionen in die Entwicklung der Forstgebiete und in die bessere Wirtschaftlichkeit der Wälder
8.3 Vorbeugung von Waldschäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen
8.5 Investitionen zur Stärkung der Widerstandfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme
8.6 Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
16 Kooperation
16.1 Einrichtung und Verwaltung Operationeller Gruppen der EIP für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit
19 Unterstützung der örtlichen Entwicklung LEADER
19.1 Vorbereitende Unterstützung
19.2 Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung
19.3 Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der lokalen Aktionsgruppe
19.4 Förderung für die laufenden Kosten und die Aktivierung