Betriebsprämie
Die Betriebsprämie oder "Domanda Unica" (DU) bildet zusammen mit der Gemeinsamen Marktorganisation oder "Organizzazione comune di mercato" (OCM) die erste Säule, auf der die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) beruht.
Der Begriff Betriebsprämie bezeichnet einen Antrag auf direkte Zahlung an Landwirte und Landwirtinnen im Rahmen der Zahlungsregelungen für die Direktzahlung gemäß Titel III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.
Für die Umsetzung der GAP 2023-2027 auf nationalem Gebiet hat das Landwirtschaftsministerium (Masaf) in Zusammenarbeit mit den italienischen Regionen und den autonomen Provinzen den Nationalen Strategieplan (NSP) erstellt.
GAP-Strategieplan 2023-2027
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist unterteilt in:
- Erste Säule: Direktzahlungen (DU und OCM) über den EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft).
- Zweite Säule: Ländliche Entwicklung, finanziert durch den ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).
- Sektorale Unterstützung: OCM (Gemeinsame Marktorganisation), ebenfalls aus dem FEAGA-Fonds finanziert.
Interventionslinien für die Betriebsprämie (in Südtirol gültig):
- Einkommensgrundunterstützung für Nachhaltigkeit
- Ergänzende umverteilende Einkommensunterstützung für Nachhaltigkeit
- Ergänzende Einkommensunterstützung für Junglandwirte
- Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl oder Öko-Regelungen
- Gekoppelte Direktzahlungen.
Förderperioden
Betriebsprämie NSP 2023-2027
Die Südtiroler Landwirte haben für die Jahre 2023-2027 Anspruch auf Direktzahlungen.
Betriebsprämie 2014-2022
Landbewirtschaftende, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind, können finanzielle Unterstützung in Form von Direktzahlungen oder der sogenannten "Betriebsprämie" erhalten.

