Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)

Dekorative Grafik

Die Abkürzung OCM steht für "Organizzazione comune dei mercati agricoli" und entspricht der im Mitgliedstaat Italien angewandten GMO "Gemeinsamen Marktorganisation für die Landwirtschaft".

Die Einführung der GMO

Die Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) wurden im ursprünglichen Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geschaffen. Die GMO sollten die Produktion und den Handel des größten Teils des EU-Agrarsektors verwalten.

Ihr Ziel war es, den Landwirtinnen und Landwirten ein stabiles Einkommen und den europäischen Verbrauchern eine kontinuierliche Versorgung zu garantieren.

Im Jahr 2007 wurde eine einzige "Gemeinsame Marktorganisation für die Landwirtschaft" geschaffen, die die 21 bestehenden GMOs mit ihren jeweils eigenen Regeln ersetzt.

Die erste Reform der GMO

Im Jahr 2013 wurde die GAP weiter reformiert. Die Hauptziele der neuen GMO-Verordnung waren:

  • Schaffung eines Sicherheitsnetzes für die Agrarmärkte durch den Einsatz von Instrumenten zur Stützung des Marktes, Sondermaßnahmen und Beihilferegelungen für bestimmte Sektoren (insbesondere Obst und Gemüse sowie Wein), 
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Erzeugern durch Erzeugerorganisationen und spezifische Wettbewerbsregeln sowie 
  • Festlegung von Vermarktungsnormen für bestimmte Erzeugnisse.

Die GMO heute (Finanzierungszeitraum 2023-2027)

Gleich wie die Direktzahlungen und die Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind jetzt auch die sektoralen Interventionen (Obst und Gemüse, Wein, Bienenzucht) im GAP-Strategieplan 2023-2027 enthalten.

Die neue Stellung der GMO im Nationalen Strategieplan 2023-2027, einem Akt des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 vom 02. Dezember 2021, ermöglicht es im Unterschied zur alten, einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation der Agrarmärkte,

  • organisch auf die Bedürfnisse der Sektoren und Versorgungsketten zu reagieren, durch die einheitliche Programmierung der verschiedenen Interventionen und 
  • gleichzeitig auf zusammenwirkende und kohärente Weise zur Erreichung der spezifischen Ziele der GAP beizutragen.

Interventionen innerhalb der jeweiligen Sektoren

GMO-Sektor für Imkereierzeugnisse

Die Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 02. Dezember 2021 sieht in Abschnitt 3 "Bienenzuchtsektor" eine Reihe von Interventionen vor, um die allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen zu verbessern.

GMO-Obst- und Gemüsesektor

Die Beihilfe wird von der Gemeinsamen Marktorganisation im Obst- und Gemüsesektor gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben i) und j) der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über operationelle Programme und Marktrücknahmen gewährt.

GMO-Weinsektor - Investitionen

Die Maßnahme "Investitionen" im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor sieht Beihilfen zur Förderung von Investitionen in Unternehmen vor, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Wein tätig sind, gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Dokumentation GMO Obst-Gemüsesektor: Handbuch und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 22/01/2026