Über uns

Die Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen (LZS) wurde vom italienischen Ministerium für Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik mit Dekret Nr. 3862 vom 10. Oktober 2008 anerkannt und zahlt die gemeinschaftlichen Landwirtschaftsprämien (ELER- und EGFL-Fonds) aus.

Die Landeszahlstelle wickelt die Anträge um Beihilfen für den ländlichen Entwicklungsplan (ELER) und um Beihilfen des Garantiefonds (EGFL) selbst und zum Teil mittels Beauftragung anderer Einrichtungen ab und gewährleistet durch die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen die Richtigkeit der Auszahlungen.

Organigramm Landeszahlstelle

Das Bild zeigt ein Organigramm der Landeszahlstelle. An der Spitze steht die Direktion der Landeszahlstelle, mit einer separaten Box rechts für Internal Audit. Unter der Direktion gibt es zwei Abteilungen: Sekretariat und allgemeine Angelegenheiten und Informationssysteme.

Unter diesen befinden sich drei Hauptabteilungen:

Genehmigungsbereich und Technischer Dienst mit der Unterabteilung Flächenprämien ELR.
Bereich für die Zahlungen mit der Unterabteilung Nicht InVeKoS Interventionen.
Bereich für die Rechnungslegung mit der Unterabteilung Betriebsprämie.
Das Organigramm illustriert die verschiedenen Funktionsbereiche innerhalb der Organisation und deren Hierarchie.
Das Bild zeigt ein Organigramm der Landeszahlstelle. An der Spitze steht die Direktion der Landeszahlstelle, mit einer separaten Box rechts für Internal Audit. Unter der Direktion gibt es zwei Abteilungen: Sekretariat und allgemeine Angelegenheiten und Informationssysteme. Unter diesen befinden sich drei Hauptabteilungen: Genehmigungsbereich und Technischer Dienst mit der Unterabteilung Flächenprämien ELR. Bereich für die Zahlungen mit der Unterabteilung Nicht InVeKoS Interventionen. Bereich für die Rechnungslegung mit der Unterabteilung Betriebsprämie. Das Organigramm illustriert die verschiedenen Funktionsbereiche innerhalb der Organisation und deren Hierarchie.

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Landeszahlstelle gehören folgende Prozeduren:

  • Durchführen der Kontrollen entsprechend den Unionsvorgaben
  • Bewilligung und Kontrolle der Zahlungen der berechneten Beihilfen an die Antragsteller
  • Auszahlung und Verbuchung der genehmigten Beträge durch die Bereiche für die Zahlungen und die Rechnungslegung der Beihilfen
  • Erstellung periodischer Ausgabenübersichten und Tätigkeitserklärungen

Verhaltenskodex

Die Mitarbeiter der Landeszahlstelle und alle Personen, die mit der Zahlstelle zusammenarbeiten, sind verpflichtet, sich an den folgenden Verhaltenskodex zu halten:


Letzte Aktualisierung: 23/06/2025