Informationen zur Transparenz

Auf dieser Seite werden Informationen zur Transparenz veröffentlicht, die die bereits vorhandenen Informationen auf der Seite Transparente Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen ergänzen und sich auf die Zuständigkeiten der Landeszahlstelle beziehen. 

Die Autonome Provinz Bozen verpflichtet sich, ausgehend von den Grundsätzen der Transparenz und der guten Verwaltung und im Hinblick auf eine offene Verwaltung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger, den größtmöglichen Zugang zu Informationen über ihre Organisation und ihre Tätigkeiten, die Verwendung der öffentlichen Mittel, die angebotenen Dienstleistungen und die erbrachten Leistungen zu gewährleisten. In diesem Abschnitt werden Informationen veröffentlicht über:

Ausschreibungen und Verträge

Ab 2024 werden die Markterhebungen elektronisch durchgeführt und direkt über das Informationssystem für öffentliche Aufträge - SICP - veröffentlicht: https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/


Gemäß Artikel 37, Absatz 1, Buchstabe b) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und Artikel 29, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 50/2016 werden hier alle Akte betreffend Inhouse-Vergaben aufgelistet (Artikel 192, Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 50/2016):

Tabelle der In-House-Verträge

Ab 2024 erfolgt die Vergabe an interne Unternehmen telematisch und wird direkt über das Informationssystem für öffentliche Aufträge - SICP - veröffentlicht: https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/awards/list-public


Zuschüsse, Beiträge, Subventionen, wirtschaftliche Begünstigungen

Die Rechtsakte, in denen die Kriterien und Verfahren festgelegt sind, an die sich die Landeszahlstelle der Provinz Bozen für die Gewährung von Subventionen, Beiträgen und Zuschüssen sowie für die Gewährung von wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art halten muss, können in den jeweiligen Sektionen dieser Internetseite, die speziell auf die einzelnen Interventionsbereiche der Landeszahlstelle zugeschnitten sind, sowie auf der Internetseite der Abteilung für Landwirtschaft eingesehen werden.

Aktualisierte Rundschreiben und weitere Anweisungen der Direktion der Agea-Koordinierungsstelle können direkt unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.agea.gov.it/portale-agea/normative, wo auch eine gezielte Suche nach Themen möglich ist.


Die Gewährungsakte werden in Form von Dekreten veröffentlicht und können direkt im jeweiligen Landesverzeichnis eingesehen werden, das Sie hier finden:

Gewährungsakte

Die Landeszahlstelle stellt die Daten über die Zahlungen und die Beihilfeempfänger im Zusammenhang mit den ELER und EGFL-Fonds gemäß Artikel 27 des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 zur Verfügung.

Die Informationen werden in jährlichen Listen in einem offenen Tabellenformat strukturiert, das den Export, die Bearbeitung und die Wiederverwendung gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 ermöglicht.

Die Liste der Begünstigten kann unter folgender Adresse abgerufen werden:

Transparente Verwaltung - Zahlungen aus dem ELER und dem EGFL-Agrarfonds

Weitere Veröffentlichungen über die in den europäischen Verordnungen vorgesehene Transparenz im Rahmen der ELER- und EGFL-Fonds werden für den Mitgliedstaat Italien von der AGEA (Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura) auf folgender Internetseite veröffentlicht:

https://www.agea.gov.it/portale-agea/servizi/pubblicazione-dei-beneficiari

Letzte Aktualisierung: 28/03/2025