Flächen-Tier Interventionen

Förderperiode NSP 2023-2027

Dekorative Grafik

Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Der Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde am 2. Dezember 2022 von der EU genehmigt und bildet die Grundlage für die Umsetzung im Mitgliedstaat Italien der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Förderperiode 2023-2027

 Nationaler GAP Strategieplan 2023 - 2027 (provinz.bz.it)


Umsetzungsdokument für den Ländlichen Raum (CSR)

Erstmals werden die zwei Säulen der Agrarpolitik, inklusive der Marktordnungen samt Risikovorsorge in einem strategischen Dokument zusammengeführt.

Mit dem Beschluss Nr. 100 vom 31. Jänner 2023 in geänderter und ergänzter Fassung, hat die Landesregierung das Umsetzungsdokument für die ländliche Entwicklung (CSR) 2023-2027 der Autonomen Provinz Bozen genehmigt.

Das Umsetzungsdokument für die ländliche Entwicklung (CSR) regelt die Anwendung des GAP-Strategieplans  auf Landesebene: 

Umsetzungsdokument für die ländliche Entwicklung 2023_2027
Beschluss zur Genehmigung des CSR 2023_2027


Durchführungsbestimmungen

In diesem Dokument werden die Besonderheiten der Provinz aufgeführt, die für die Umsetzung der von der Autonomen Provinz Bozen aktivierten Interventionen des GAP-Strategieplans berücksichtigt wurden. 

Zur Vervollständigung der Regelungsgrundlage wurden Anwendungsrichtlinien erlassen, die die korrekte Durchführung von Interventionen für flächen- und tierbezogene Prämien regeln. 

Weitere Informationen und die entsprechenden Rechtsvorschriften finden Sie unter folgenden Links: 

Durchführungsbestimmungen bezüglich der Interventionen Nr. 21412/2023
Durchführungsbestimmungen bezüglich der Interventionen Nr. 24519/2023
Durchführungsbestimmungen bezüglich der Interventionen Nr. 2602/2024

Die Durchführungsbestimmungen beziehen sich auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 und finden Anwendung für folgende Interventionen:

Umweltprämien

• SRA08 – ACA08 „Bewirtschaftung von Dauergrünland und Weiden“ (auch Grünlandprämie);

• SRA09 – ACA9 „Bewirtschaftung von Natura 2000-Lebensräumen“ (auch Prämien für die Landschaftspflege);

• SRA14 – ACA14 „Tierzüchter als Bewahrer der Agrobiodiversität“ (auch Prämie für Züchtung aussterbender Tierrassen);

• SRA29 „Zahlung für die Einführung und Beibehaltung biologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden“ (auch Prämien für den ökologischen Landbau);

• SRA30 „Tierwohl“ (auch Tiergesundheitsprämie);

Ausgleichszulagen

• SRB01 „Unterstützung von Berggebieten mit naturbedingten Nachteilen“ 

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Antragstellung über online-Formular

Gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird der Zahlungsantrag im Rahmen der ländlichen Entwicklung (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, biologischer Anbau, Ausgleichszulage) anhand eines online-Formulars erstellt, das von der Zahlstelle vorausgefüllt wird; in Südtirol erfolgt dies in der Regel mit Unterstützung einer landwirtschaftlichen Dienstleistungsstelle ("Centro di assistenza agricola CAA") über das Südtiroler Bürgernetz myCIVIS.
Für flächenbezogene Interventionen wird der Antrag mit einem laut Artikel 5 der Verordnung (EU) 2022/1173 vorausgefüllten Formular, welches auf der Grundlage geodatenbasierter Instrumente erstellt wurde, eingereicht.

Aktualisierung des Betriebsbogens

Gemäß den Angaben im Ministerialdekret Nr. 162 vom 12. Jänner 2015 müssen die Landwirtinnen und Landwirte im Betriebsbogen den erarbeiteten Kulturartenplan und die weiteren erforderlichen Daten bis spätestens einen Tag vor der Einreichung des Hilfsantrags im Rahmen der ländlichen Entwicklung festgelegt haben, und sie sind verpflichtet, eventuelle Änderungen mitzuteilen.