Grundprämien
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS) und Ergänzende umverteilende Einkommensbeihilfe für Nachhaltigkeit (CRISS)
BISS und CRISS sind die zwei wichtigsten Beihilfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Italien. Es handelt sich um jährliche Zahlungen an Landwirtinnen und Landwirte, die im Fall von BISS ein Mindestmaß an stabilem Einkommen gewährleisten, und im Fall von CRISS die wirtschaftliche Stabilität von kleineren Betrieben verbessern soll.
(PD02-CRISS im Anschluss)
PD01-BISS - Eine Unterstützung für viele
Die Beihilfe PD01-BISS "Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit" dient dazu, den Landwirtinnen und Landwirten ein ausreichendes Einkommen zu sichern, die Betriebe widerstandsfähiger gegenüber Markt- und Klimakrisen zu machen, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu unterstützen und die Kontinuität der Lebensmittelproduktion zu gewährleisten.
Wer kann die Grundeinkommens-Unterstützung erhalten?
Ein Betrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Person muss aktive Landwirtin oder aktiver Landwirt sein, und den Antrag auf Betriebsprämie jährlich stellen, am besten über eine landwirtschaftliche Beratungsstelle (CAA),
- der Betrieb muss ordnungsgemäß registriert sein und tatsächlich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben,
- er muss GAP-Zahlungsansprüche besitzen (die Grundeinkommens-Unterstützung basiert auf den GAP-Zahlungsansprüchen oder "titoli": 1 Zahlungsanspruch entspricht 1 beihilfefähigen Hektar),
- er muss beihilfefähige Flächen haben (zulässig sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, die den GAP-Vorschriften entsprechen),
- und er muss die Grundregeln für Umwelt, Klima, Boden, Wasser und Tierwohl oder Konditionalität einhalten.
Wie funktioniert die Zahlung?
Die BISS-Beihilfe hat keinen festen Betrag, der für alle gleich ist. Der Wert hängt ab von:
- der Anzahl der vorhandenen GAP-Zahlungsansprüche,
- dem Wert der Zahlungsansprüche, der schrittweise angeglichen wird,
- dem verfügbaren nationalen Finanzrahmen,
- den erklärten und kontrollierten Flächen.
Im Jahr 2025 hat AGEA beispielsweise eine Erhöhung des Wertes der Zahlungsansprüche um 5,345 % angewandt, um die verfügbaren Mittel bestmöglich zu nutzen.
Einheitsbeträge
Der genaue Wert der Zahlungsansprüche unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb und auch der Einheitswert der BISS-Beihilfe ändert sich jedes Jahr, weil er vom Verhältnis zwischen dem nationalem GAP-Budget und den festgestellten beihilfefähigen Hektarflächen abhängen.
Das müssen Sie tun
- den Betriebsbogen immer auf dem letzten Stand halten,
- die GAP-Zahlungsansprüche aktiv halten und ihren Wert jedes Jahr im nationalen Register überprüfen,
- die beihilfefähigen Hektar korrekt erklären,
- die Konditionalität einhalten,
- den Antrag auf Betriebsprämie fristgerecht einreichen.
Das ist zu vermeiden
- nicht beihilfefähige Flächen angeben,
- die Konditionalitätsvorschriften ignorieren,
- die Verwaltung der GAP-Zahlungsansprüche (titoli PAC) vernachlässigen,
- betriebliche Änderungen vornehmen, ohne den Betriebsbogen zu aktualisieren.
Detaillierte Auskunft finden Sie in der neuesten Ausgabe des Handbuchs für die korrekte Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie
PD02-CRISS - Eine zusätzliche Beihilfe für Kleinbetriebe
Die "ergänzende umverteilende Einkommensbeihilfe" PD02-CRISS ist eine zusätzliche Hilfe, die nur für kleinere landwirtschaftliche Betriebe in Italien gedacht ist. Diese Ergänzung soll dabei helfen, ein stabiles Einkommen zu haben, die Unterschiede zu den großen Betrieben auszugleichen und eine ausgewogenere Verteilung der Direktzahlungen zu fördern.
Wer kann die Umverteilungsprämie erhalten?
Ein Betrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Person muss aktive Landwirtin oder aktiver Landwirt sein, und den Antrag auf Betriebsprämie jährlich über eine landwirtschaftliche Beratungsstelle (CAA) stellen,
- der Betrieb muss bereits die Grundeinkommensunterstützung BISS erhalten, um auch die CRISS-Ergänzung zu bekommen,
- die Betriebsgröße muss zwischen 0,5 und max. 50 ha liegen, denn die CRISS-Beihilfe richtet sich ausdrücklich an kleinere und mittlere Betriebe,
- der Zuschuss wird nur auf die ersten 14 Hektar gewährt (das entspricht der durchschnittlichen Betriebsgröße in Italien).
Wie funktioniert die Zahlung?
Der Staat reserviert 10 % des gesamten Budgets der Direktzahlungen für die CRISS-Beihilfe. Der Betrag wird pro Hektar berechnet und es wird nur für die ersten 14 ha gezahlt. Der Zuschuss ist entkoppelt, d.h. er hängt nicht von der Produktion ab.
Einheitsbetrag
Die genauen Werte der Zahlungsansprüche unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb und auch die Werte der CRISS-Beihilfe werden jährlich neu festgelegt, weil sie vom Verhältnis zwischen dem nationalem GAP-Budget und den festgestellten beihilfefähigen Hektarflächen abhängen.
Seit Beginn der Förderperiode 2023-2027 hat sich der Einheitsbetrag je Hektar für die CRISS-Beihilfe wie folgt entwickelt:
Das müssen Sie tun
- den Betriebsbogen immer auf dem aktuellen Stand halten,
- die Betriebsgröße prüfen (muss unter 50 ha sein),
- die 14 ha Grenze berücksichtigen,
- den Antrag auf Betriebsprämie fristgerecht einreichen.
Das ist zu vermeiden
- falsche Flächenangaben machen (führt zu Kürzungen).
Detaillierte Auskunft finden Sie in der neuesten Ausgabe des Handbuchs für die korrekte Einreichung des Antrags auf Betriebsprämie
Letzte Aktualisierung: 17/08/2026