Die Öko-Regelungen

Die Öko-Regelungen (auf Italienisch Eco-schemi) sind fünf freiwillige umweltfreundliche Interventionen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und im Zuge der Agrar-Reform 2023-2027 eingeführt wurden, um alle Landwirtinnen und Landwirte zu belohnen, die besondere klima-, umwelt- und tierfreundliche Praktiken anwenden, und zwar über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Konditionalität hinaus.

Diese freiwilligen Interventionen sind seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und werden mit einer zusätzlichen jährlichen Zahlung pro Hektar oder pro UBA vergütet. 

Italien sieht folgende 5 Öko-Regelungen vor:

ÖKO 1 : Tierwohl und Reduzierung der antimikrobiellen Resistenz 

ÖKO 2 : Begrünung von Baumkulturen

ÖKO 3 : Erhaltung von Olivenbäumen mit landschaftlichem Wert

ÖKO 4 : Extensive Futterwirtschaft mit Fruchtfolge

ÖKO 5 : Spezifische Maßnahmen für Bestäuber

Für jede Öko-Regelung sind ganz bestimmte Verpflichtungen einzuhalten, die überprüfbar sind und jährlich kontrolliert werden.

Öko-Regelung 1 -  Tierwohl und Verringerung der antimikrobiellen Resistenz

Öko-Regelung 1 - Tierwohl und Verringerung der antimikrobiellen Resistenz

Öko-Regelung 2 - Begrünung von Baumkulturen

Öko-Regelung 2 - Begrünung von Baumkulturen

Öko-Regelung 3 - Schutz von landschaftlich wertvollen Olivenbäumen

Öko-Regelung 3 - Schutz von landschaftlich wertvollen Olivenbäumen

Öko-Regelung 4 - Extensiver Futteranbau mit Fruchtfolge

Öko-Regelung 4 - Extensiver Futteranbau mit Fruchtfolge

Öko-Regelung 5 - Spezielle Maßnahmen für Bestäuber

Öko-Regelung 5 - Spezielle Maßnahmen für Bestäuber

Letzte Aktualisierung: 05/05/2026